Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

GUMU – Werbeagentur
Inhaber: Stefan Gutermuth

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der
GUMU – Werbeagentur (nachfolgend „Agentur“) und ihren Kunden.

(2) Das Angebot der Agentur richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden nicht bedient.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil,
es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Gegenstand des Vertrages sind Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen Marketing,
Mediengestaltung, Webdesign, Druck, Social Media, Content-Erstellung sowie Video- und Fotoproduktion.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot,
der Leistungsbeschreibung oder der Auftragsbestätigung der Agentur.

(3) Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, gelten als Zusatzleistungen und werden
gesondert vergütet.

(4) Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet die Agentur keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg,
insbesondere keine bestimmten Rankings (z. B. SEO), Reichweiten, Umsätze oder Conversion-Werte.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt der Agentur alle zur Leistungserbringung erforderlichen Inhalte und Informationen
(z. B. Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten, Freigaben) rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Verzögerungen, Mehraufwand oder Leistungsstörungen, die auf fehlende oder verspätete Mitwirkung
des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten der Agentur.

(3) Der Kunde versichert, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und
stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf vom Kunden gelieferten Inhalten beruhen.

§ 4 Vergütung, Abrechnung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Soweit nicht anders vereinbart, rechnet die Agentur
nach Zeitaufwand zum vereinbarten Stundensatz ab.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig,
sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.

(3) Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie angemessene
Mahn- und Bearbeitungskosten zu berechnen.

(4) Die Agentur ist berechtigt, Leistungen bis zur vollständigen Zahlung offener Forderungen auszusetzen.
Ein Anspruch auf (Weiter-)Leistung besteht nicht, solange Zahlungsrückstände bestehen.

Website-Projekte: Anzahlung

(5) Bei Website-Projekten, Webrelaunches, OnePage-Webseiten sowie vergleichbaren digitalen Projekten
ist vor Projektbeginn eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtauftragswertes fällig.
Mit der Umsetzung beginnt die Agentur erst nach Zahlungseingang der Anzahlung.

(6) Die verbleibenden 50 % werden nach Projektfertigstellung und vor Livegang bzw. Übergabe
der Website in Rechnung gestellt, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

§ 5 Korrekturen, Änderungswünsche und Zusatzleistungen

(1) Sofern im Angebot nicht anders geregelt, sind bis zu zwei Korrekturschleifen je Leistung
enthalten.

(2) Weitergehende Änderungen, zusätzliche Korrekturen oder neue Anforderungen, die über den vereinbarten
Leistungsumfang hinausgehen, gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert vergütet.

§ 6 Abnahme

(1) Der Kunde prüft die erbrachten Leistungen unverzüglich nach Bereitstellung und erklärt die Abnahme
schriftlich (z. B. per E-Mail), sofern eine Abnahme vereinbart oder erforderlich ist.

(2) Erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung keine schriftliche Mängelanzeige,
gilt die Leistung als abgenommen.

(3) Die produktive Nutzung der Leistung (z. B. Veröffentlichung/Livegang/Schaltung) gilt ebenfalls als Abnahme.

§ 7 Nutzungsrechte und Herausgabe von Daten

(1) Soweit urheberrechtlich relevant, räumt die Agentur dem Kunden an den erstellten Arbeitsergebnissen
ein einfaches Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang ein.

(2) Die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt erst nach vollständiger Zahlung
sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag.

(3) Die Herausgabe offener Dateien (z. B. PSD, AI, Projektdateien, Rohdaten, Quellprojekte) ist nicht
geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

(4) Eine Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte oder eine Nutzung außerhalb des vereinbarten Umfangs
ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Agentur nicht gestattet.

§ 8 Kündigung durch die Agentur (wichtiger Grund)

(1) Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ganz oder teilweise fristlos zu kündigen.

(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde:

  • trotz Fälligkeit und Mahnung Zahlungen nicht leistet,
  • erforderliche Mitwirkungsleistungen (z. B. Inhalte, Freigaben, Zugangsdaten) nicht oder nicht rechtzeitig erbringt,
  • der Agentur eingeräumte Nutzungs-, Bearbeitungs- oder Veröffentlichungsrechte nachträglich einschränkt oder entzieht,
  • die Zusammenarbeit nachhaltig behindert oder unmöglich macht.

(3) Im Falle einer berechtigten Kündigung durch die Agentur behält diese den Anspruch auf Vergütung der
bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen.

(4) Bereits geleistete Anzahlungen werden in diesem Fall nicht erstattet.

(5) Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 9 Haftung

(1) Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
(Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Umsatzeinbußen, ausgebliebene Rankings/SEO-Erfolge sowie
für Störungen oder Änderungen durch Drittanbieter (z. B. Hosting, Plugins, Plattformen, Social-Media-Netzwerke)
ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 10 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Ausfälle von Kommunikationsnetzen, Krankheit,
Ausfälle von Drittanbietern) entbinden die Agentur für die Dauer und im Umfang der Störung von
der Leistungspflicht. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 11 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse und nicht allgemein
bekannte interne Abläufe der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben,
sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit zulässig –
der Sitz der Agentur.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.