Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Stefan Gutermuth, GUMU – Werbeagentur, Augustusburger Straße 23, 09557 Flöha (im Folgenden „Agentur") und ihren Auftraggebern.

Hinweis: Diese AGB sind sorgfältig formuliert, aber als Standardvorlage konzipiert. Vor produktivem Einsatz – insbesondere bei größeren Projekten oder Verträgen mit Verbrauchern – empfehlen wir die Prüfung durch einen Rechtsanwalt, da AGB-Klauseln nach §§ 305 ff. BGB strengen Anforderungen unterliegen.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge, Angebote und Lieferungen der Agentur. Sie gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(2) Die AGB richten sich vorrangig an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Soweit Verbraucher (§ 13 BGB) Leistungen in Anspruch nehmen, gelten die zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen vorrangig gegenüber diesen AGB.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur, durch Gegenzeichnung des Angebots durch den Auftraggeber oder durch Beginn der Leistungserbringung durch die Agentur zustande.

(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erbringt die Agentur ihre Leistungen als Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB; der Erfolg eines bestimmten Werbeerfolgs wird nicht geschuldet.

(2) Bei werkvertraglichen Leistungen (z. B. Erstellung einer Website, eines Logos) richtet sich die Vergütung nach §§ 631 ff. BGB; die Leistung gilt mit Abnahme als erbracht.

(3) Die Agentur ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Subunternehmer (z. B. Fotografen, Programmierer, Druckereien) einzusetzen. Die Verantwortung für die Leistungserbringung gegenüber dem Auftraggeber bleibt davon unberührt.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt der Agentur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien (Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten etc.) und Freigaben rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass an den von ihm überlassenen Materialien keine Rechte Dritter bestehen, die der vereinbarten Verwendung entgegenstehen. Er stellt die Agentur insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

(3) Verzögerungen, die auf eine verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten der Agentur. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend; daraus entstehender Mehraufwand kann nach Aufwand abgerechnet werden.

§ 5 Vergütung und Zahlung

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot vereinbarten Honorar. Sofern keine Pauschale vereinbart ist, wird nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz abgerechnet.

(2) Alle Preise verstehen sich – sofern nicht anders ausgewiesen – netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Bei Projekten mit einem Auftragsvolumen ab 1.000 € netto ist die Agentur berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen (üblich: 50 % bei Auftragserteilung, 50 % bei Abnahme), sofern nichts anderes vereinbart ist.

(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Mit Ablauf dieser Frist gerät der Auftraggeber in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

(5) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 6 Termine und Verzug

(1) Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Im Übrigen gelten Termine als Richtwerte.

(2) Höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Streik, Ausfall wesentlicher Vorlieferanten oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse befreien die Agentur für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht. Die Agentur informiert den Auftraggeber unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer.

§ 7 Korrekturen und Abnahme

(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat der Auftraggeber Anspruch auf zwei Korrekturschleifen je Werk. Darüber hinausgehende Änderungs­ wünsche werden nach Aufwand berechnet.

(2) Bei werkvertraglichen Leistungen hat der Auftraggeber die Abnahme nach Fertigstellung unverzüglich vorzunehmen. Eine Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber das Werk in Nutzung nimmt oder sich nach schriftlicher Abnahmeaufforderung der Agentur nicht innerhalb von 14 Tagen mit konkreter Mängelbenennung äußert.

§ 8 Nutzungsrechte

(1) Die Agentur räumt dem Auftraggeber an den vertragsgegenständlichen Werken (Designs, Texte, Konzepte, Quellcode, Fotos etc.) die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein.

(2) Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt aufschiebend bedingt durch die vollständige Bezahlung der vereinbarten Vergütung (Eigentumsvorbehalt entsprechend § 449 BGB analog).

(3) Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, werden einfache Nutzungsrechte für das vereinbarte Medium und Verbreitungsgebiet eingeräumt. Eine Weiterübertragung, Bearbeitung oder eine über den vertraglichen Zweck hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung der Agentur.

(4) An nicht ausgeführten Entwürfen, Skizzen, Reinzeichnungen und sonstigen Vorarbeiten verbleiben sämtliche Rechte bei der Agentur, sofern nichts anderes vereinbart ist.

§ 9 Gewährleistung

(1) Die Agentur leistet Gewähr dafür, dass ihre Werke zum Zeitpunkt der Übergabe nicht mit Mängeln behaftet sind, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem vertraglich vorausgesetzten Gebrauch erheblich mindern.

(2) Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe in Textform zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.

(3) Die Agentur hat bei berechtigter Mängelrüge das Recht zur Nach­ erfüllung. Erst wenn zwei Nachbesserungsversuche fehlschlagen, kann der Auftraggeber Minderung oder – bei erheblichen Mängeln – Rücktritt verlangen.

§ 10 Haftung

(1) Die Agentur haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, ferner nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Datenverlust ist – außer in den Fällen des Absatzes 1 – ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Agentur.

(5) Soweit die Agentur drittes geistiges Eigentum (z. B. Stockfotos, Schriftarten, Plug-ins) integriert, beschränkt sich ihre Haftung auf die Auswahl seriöser Anbieter und korrekte Lizenzierung im vereinbarten Verwendungszweck. Eine Haftung für nachträgliche Lizenzänderungen oder Markenrechtsverletzungen Dritter besteht nicht.

§ 11 Kennzeichnung und Referenznennung

(1) Die Agentur ist berechtigt, in dezenter Form auf ihre Urheberschaft hinzuweisen (z. B. „made by GUMU" im Footer einer Website), sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart ist.

(2) Die Agentur ist berechtigt, den Auftraggeber unter Verwendung von Logo, Projektname und einer angemessenen Beschreibung als Referenz auf ihrer Website, in Präsentationen und in Social-Media-Kanälen zu nennen. Der Auftraggeber kann dieser Referenznennung jederzeit für die Zukunft in Textform widersprechen.

§ 12 Vertraulichkeit

Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung fort.

§ 13 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach Maßgabe der DSGVO und unserer Datenschutzerklärung verarbeitet. Sofern die Agentur im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.

§ 14 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Bei Einzelaufträgen endet der Vertrag mit vollständiger Leistungserbringung.

(2) Dauerleistungsverträge (z. B. Hosting, Wartung, Social-Media- Betreuung) können mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden, sofern keine abweichende Laufzeit vereinbart ist.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort und – soweit gesetzlich zulässig und der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist – ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Flöha.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.